Kfz-Versicherung

Unter dem Begriff einer Autoversicherung werden rein umgangssprachlich viele verschiedene Versicherungen rund aus dem Bereich von Pkws ganz allgemein verstanden. Neben der Kfz-Versicherung, in der Regel für einen Pkw, zählt allerdings auch die mögliche Kfz-Versicherung von anderen Fahrzeugen mit Motoren zu dem Umfang der Autoversicherung. Welche Versicherungen in der Regel tatsächlich zu den üblichen Versicherungen rund um den Bereich der Autos und Fahrzeuge gehören, wird in dem nächsten Abschnitt ausreichend aufgeführt.

Folgende Versicherungen gehören zu den üblichen Versicherungen rund um den Bereich der Fahrzeuge und Autos
Zu den in der Regel üblichen Versicherungen rund um den Bereich der Autos und Fahrzeuge gehören die allgemeine Kfz-Haftpflichtversicherung, der Schutzbrief, die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die Insassenunfallversicherung, sowie die Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung wird zudem in den meisten Fällen unterteilt angeboten, einmal als Teilkasko, sowie in der anderen Variante der Kaskoversicherung als Vollkasko. Bei der Teilkaskoversicherung zahlt die Autoversicherung im Falle eines Unfalles natürlich nur einen bestimmten Teil. Wenn dagegen eine Vollkasko abgeschlossen wurde, zahlt die jeweilige Kfz-Versicherung bei einem Unfall bis zu einer zuvor vertraglich festgelegten Summe den vollen Schaden, der bei dem jeweiligen Unfall entstand.

Allgemeine Regelungen bezüglich der sogenannten Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge
Die sogenannte Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in der Bundesrepublik Deutschland, genauso wie in den meisten anderen Ländern, zu der Gruppe der Pflichtversicherungen. In Deutschland besteht für das Führen eines Kraftfahrzeuges also die Pflicht, eine solche Autoversicherung zuvor abgeschlossen zu haben, was dem jeweiligen Halter und Nutzer in dem Fall eines Unfalles wirklich auch nur zu gute kommen kann. Jedoch könnte auch die andere Person, die an dem Unfall beteiligt war, davon profitieren.

Der Grund für den Zwang zu einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung dient, auch aber nicht nur in Deutschland, dem finanziellen Schutz der Personen, die durch den Unfall geschädigt wurden. Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das jeweilige Fahrzeug abzuschließen, um dieses Kraftfahrzeug überhaupt rechtlich erlaubt in dem Straßenverkehr öffentlich bewegen zu dürfen. Diese Regelung ist in dem §4 des PflVersG niedergeschrieben. Die anderen Kfz-Versicherungsarten sind jedoch grundsätzlich freiwillig. Somit kann der Halter eines Kraftfahrzeuges für dieses die anderen Versicherungen je nach eigenem Ermessen abschließen.