Kfz-Versicherung
Unter dem Begriff einer Autoversicherung werden rein umgangssprachlich
viele verschiedene Versicherungen rund aus dem Bereich von Pkws ganz
allgemein verstanden. Neben der
Kfz-Versicherung,
in der Regel für einen Pkw, zählt allerdings auch die
mögliche Kfz-Versicherung von anderen Fahrzeugen mit Motoren zu
dem Umfang der Autoversicherung. Welche Versicherungen in der Regel
tatsächlich zu den üblichen Versicherungen rund um den
Bereich der Autos und Fahrzeuge gehören, wird in dem nächsten
Abschnitt ausreichend aufgeführt.
Folgende Versicherungen gehören zu den üblichen Versicherungen rund um den Bereich der Fahrzeuge und Autos
Zu den in der Regel üblichen Versicherungen rund um den Bereich
der Autos und Fahrzeuge gehören die allgemeine
Kfz-Haftpflichtversicherung, der Schutzbrief, die
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die Insassenunfallversicherung,
sowie die Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung wird zudem in den
meisten Fällen unterteilt angeboten, einmal als Teilkasko, sowie
in der anderen Variante der Kaskoversicherung als Vollkasko. Bei der
Teilkaskoversicherung zahlt die Autoversicherung im Falle eines
Unfalles natürlich nur einen bestimmten Teil. Wenn dagegen eine
Vollkasko abgeschlossen wurde, zahlt die jeweilige Kfz-Versicherung bei
einem Unfall bis zu einer zuvor vertraglich festgelegten Summe den
vollen Schaden, der bei dem jeweiligen Unfall entstand.
Allgemeine Regelungen bezüglich der sogenannten Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge
Die sogenannte Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in der
Bundesrepublik Deutschland, genauso wie in den meisten anderen
Ländern, zu der Gruppe der Pflichtversicherungen. In Deutschland
besteht für das Führen eines Kraftfahrzeuges also die
Pflicht, eine solche Autoversicherung zuvor abgeschlossen zu haben, was
dem jeweiligen Halter und Nutzer in dem Fall eines Unfalles wirklich
auch nur zu gute kommen kann. Jedoch könnte auch die andere
Person, die an dem Unfall beteiligt war, davon profitieren.
Der Grund für den Zwang zu einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung dient, auch aber nicht nur in
Deutschland, dem finanziellen Schutz der Personen, die durch den Unfall
geschädigt wurden. Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist
verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das jeweilige
Fahrzeug abzuschließen, um dieses Kraftfahrzeug überhaupt
rechtlich erlaubt in dem Straßenverkehr öffentlich bewegen
zu dürfen. Diese Regelung ist in dem §4 des PflVersG
niedergeschrieben. Die anderen Kfz-Versicherungsarten sind jedoch
grundsätzlich freiwillig. Somit kann der Halter eines
Kraftfahrzeuges für dieses die anderen Versicherungen je nach
eigenem Ermessen abschließen.